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SBF See: Ausweichregeln

Alle 33 amtlichen Prüfungsfragen zum Thema Ausweichregeln für den Sportbootführerschein See im Wortlaut, mit der richtigen Antwort zum Aufklappen.

Fragen 33Katalogstand 1. August 2023

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Wer wem ausweicht, regeln auf See die Kollisionsverhütungsregeln und auf den Seeschifffahrtsstraßen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Typisch sind Fragen zu Kurshalter und Ausweichpflichtigem, zum Verhalten im Fahrwasser und zu Segelfahrzeugen untereinander.

Gemischt üben statt nur lesen. Im Katalog steht die richtige Antwort immer an erster Stelle. Wer so lernt, merkt sich die Position. Der Fragentrainer mischt die Antworten bei jeder Anzeige neu.

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Alle 33 Fragen

Frage 73

Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?

  1. Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.
  2. Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
  3. Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.
  4. Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.
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Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.

Frage 74

Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?

  1. Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  2. Die Vorschrift der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  3. Die Vorschrift der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
  4. Die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
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Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Frage 77

Was bedeutet "seemännische Sorgfaltspflicht"?

  1. Die Verpflichtung zur Beachtung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.
  2. Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.
  3. Die Verpflichtung zur Beachtung der Vorsichtsmaßregeln und Sicherheitsregeln der Verkehrsvorschriften und der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
  4. Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.
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Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.

Frage 79

Was bedeutet das "Manöver des letzten Augenblicks"?

  1. Ausweichmanöver des Kurshalters.
  2. Ausweichmanöver des Kurshalters oder des Ausweichpflichtigen.
  3. Ausweichmanöver des Ausweichpflichtigen.
  4. Ausweichmanöver des Kurshalters und des Ausweichpflichtigen.
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Ausweichmanöver des Kurshalters.

Frage 80

Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?

  1. Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
  2. Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
  3. Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.
  4. Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.
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Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.

Frage 81

Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug?

  1. Wenn es an einem anderen Fahrzeug aus einer achterlichen Richtung von mehr als 22,5° querab kommend (Bereich des Topplichtes) vorbeifährt.
  2. Wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab (Bereich des Hecklichtes) nähert.
  3. Wenn es sich einem anderen Fahrzeug gegenüber in einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab (Bereich des Hecklichtes) befindet.
  4. Wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 112,5° achterlicher als querab (Bereich der Seitenlichter) nähert.
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Wenn es sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab (Bereich des Hecklichtes) nähert.

Frage 82

Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?

  1. Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.
  2. Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  3. Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
  4. Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
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Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Frage 83

Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?

  1. Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.
  2. Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
  3. Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  4. Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
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Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Frage 125

Woran kann man feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich der Kurs ändert.
  2. Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich der Kurs nicht oder nicht merklich ändert.
  3. Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich die Kompasspeilung ändert.
  4. Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert.
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Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert.

Frage 126

Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind von derselben Seite haben?

  1. Dasjenige Fahrzeug, das den Wind von Steuerbord hat.
  2. Das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug.
  3. Dasjenige Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat.
  4. Das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug.
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Das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug.

Frage 127

Wie müssen sich zwei in Sicht befindliche Maschinenfahrzeuge verhalten, die sich einander auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, um die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes zu vermeiden?

  1. Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
  2. Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  3. Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Backbord ändern.
  4. Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen.
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Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.

Frage 128

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss vorsichtig manövrieren bis die Gefahr vorüber ist.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
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Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

Frage 129

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
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Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

Frage 130

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierbehinderten Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
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Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

Frage 131

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss vorsichtig manövrieren, bis die Gefahr vorüber ist.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
Richtige Antwort zeigen

Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

Frage 132

Wie hat sich ein Segelfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Segelfahrzeug darf die sichere Durchfahrt nicht behindern.
  2. Das Segelfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten.
  3. Das Segelfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  4. Das Segelfahrzeug muss ausweichen.
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Das Segelfahrzeug muss ausweichen.

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Frage 135

Wie verhält sich der Kurshaltepflichtige vor Einleitung des Manövers des letzten Augenblicks gegenüber einem ausweichpflichtigen Fahrzeug?

  1. Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  2. Kurs oder Geschwindigkeit anpassen und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  3. Kurs nach Steuerbord ändern, Geschwindigkeit zunächst beibehalten und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  4. Kurs nach Steuerbord ändern. Geschwindigkeit verringern und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.
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Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.

Frage 136

Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten?

  1. Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.
  2. Die Fahrt ist auf das für die Steuerfähigkeit erforderliche Mindestmaß zu reduzieren; im Zweifelsfall muss ganz aufgestoppt werden.
  3. Das Manöver des letzten Augenblicks ist durchzuführen. Es muss so ausgewichen werden, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
  4. Der Kurs muss bei Annäherung an den Kurshalter Schritt für Schritt so angepasst werden, dass das Heck des Anderen sicher umfahren wird.
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Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.

Frage 142

Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

  1. Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
  2. Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/ Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  3. Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.
  4. Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
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Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/ Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.

Frage 144

In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?

  1. In den Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  2. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  3. In den "Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)".
  4. In den Kollisionsverhütungsregeln.
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In den Kollisionsverhütungsregeln.

Frage 145

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug bei Kollisionsgefahr in einem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das den Einbahnweg von Steuerbord kommend quert?

  1. Es muss dem anderen Fahrzeug ausweichen.
  2. Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
  3. Dem querenden Fahrzeug hat es besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
  4. Es muss das Manöver des letzten Augenblicks durchführen.
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Es muss dem anderen Fahrzeug ausweichen.

Frage 146

Wie hat sich ein Segelfahrzeug beim Queren eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das auf einem Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fährt?

  1. Es unterliegt der Kurshaltepflicht. Kurs und Geschwindigkeit sind beizubehalten.
  2. Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
  3. Es muss warten. Alle dem Einbahnweg folgenden Fahrzeuge haben Vorfahrt.
  4. Es hat Vorfahrt. Alle dem Einbahnweg folgenden Fahrzeuge müssen warten.
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Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern.

Frage 152

Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?

  1. Kollisionsverhütungsregeln und Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  2. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  3. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Kollisionsverhütungsregeln.
  4. Kollisionsverhütungsregeln und Seeaufgabengesetz.
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Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung.

Frage 164

Wann ist das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben?

  1. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug im Fahrwasser an Steuerbord überholen will.
  2. Wenn ein Fahrzeug einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  3. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.
  4. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zur Hilfeleistung auffordert.
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Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.

Frage 165

Wie haben sich Fahrzeuge zu verhalten, die in ein Fahrwasser einlaufen, ein Fahrwasser queren, im Fahrwasser drehen oder ihre Anker- und Liegeplätze verlassen?

  1. Sie haben die Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Fahrwasser.
  2. Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten.
  3. Sie haben ihr Manöver so durchzuführen, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden.
  4. Sie haben einen kurzen Ton als Achtungssignal abzugeben.
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Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten.

Frage 167

Welche Ausweichregeln gelten außerhalb des Fahrwassers?

  1. Die Regeln der KVR.
  2. Die Regeln der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  3. Die Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  4. Die Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
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Die Regeln der KVR.

Frage 168

Wo ist das Überholen verboten?

  1. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
  2. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
  3. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
  4. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
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An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.

Frage 170

Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten?

  1. Sie haben bei Annäherung an andere Fahrzeuge aufzustoppen und Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
  2. Sie haben auszuweichen.
  3. Sie haben Vorfahrt und müssen vor dem Bug des anderen Fahrzeugs kreuzen.
  4. Sie müssen Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Richtige Antwort zeigen

Sie haben auszuweichen.

Frage 174

Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)?

  1. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in den Kollisionsverhütungsregeln.
  2. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie im Seeaufgabengesetz.
  3. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in der Sportbootführerscheinverordnung.
  4. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in den Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
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Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in den Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Frage 216

Wo findet man die Grenzen der Naturschutzgebiete auf See?

  1. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  2. In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
  3. In den Kollisionsverhütungsregeln.
  4. Im Bundesnaturschutzgesetz.
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In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Frage 217

Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?

  1. Im Bundesnaturschutzgesetz.
  2. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  3. In den Kollisionsverhütungsregeln.
  4. In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
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In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Frage 272

Wozu dient primär das Automatische Identifikationssystem (AIS)?

  1. Dem Empfang von Wetterdaten.
  2. Dem Senden nautischer Warnnachrichten.
  3. Der Positionsbestimmung.
  4. Der Kollisionsverhütung.
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Der Kollisionsverhütung.

Frage 274

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen?

  1. Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.
  2. Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, Echolot, AIS, Selbststeueranlage, einschalten und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.
  3. Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, Selbststeueranlage einschalten und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk anfordern.
  4. Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.
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Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.

Wortlaut aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Stand 1. August 2023. Maßgeblich ist der Katalog in der jeweils gültigen Fassung.

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